Strahlentherapie gutartiger Erkrankungen
Eine niedrig dosierte Strahlenbehandlung hat eine entzündungshemmende und dadurch schmerzlindernde Wirkung. Dies ist seit vielen Jahrzehnten bekannt. Die wohltuenden Effekte einer solchen Therapie sind wissenschaftlich belegt. Eingesetzt wird die sogenannte Entzündungs- oder Röntgenreizbestrahlung heute vornehmlich bei Erkrankungen des muskuloskelettalen Systems mit dem Ziel der dauerhaften Schmerzlinderung.
Hierzu gehören v. a. Arthrosen an Gelenken der Hand, der Schulter, der Hüfte oder des Knies. Eingesetzt wird die Entzündungsbestrahlung auch beim Fersensporn, beim Tennisellenbogen oder bei Schleimbeutelentzündungen (Bursitis). Nach Literaturdaten profitieren 60-80% der Patienten mit einer Schmerzlinderung oder dauerhafter Beschwerdefreiheit.
Die Entzündungsbestrahlung wird in insgesamt sechs Sitzungen von ca. einer Minute Dauer durchgeführt. Bei zwei Terminen pro Woche ergibt sich eine Gesamtbehandlungszeit von drei Wochen. Bis zur Beurteilung des Behandlungsergebnisses muss man danach etwa zwei Monate abwarten. Bestehen zu diesem Zeitpunkt noch Beschwerden, ist eine Wiederholung möglich.
Bei folgenden Erkrankungen wird eine Strahlentherapie eingesetzt:
- degenerative Erkrankungen des Skelettsystems (z. B. Fersensporn, Arthrosen und andere degenerative Gelenkerkrankungen)
- Verhinderung überschießender Narbenbildung (Keloide), endokrine Orbitopathie, Gynäkomastie (Brustwucherungen unter Hormontherapie)
Die Kosten für eine Entzündungsbestrahlung werden von den Krankenkassen übernommen.
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